Sollarbeitszeit
Die Sollarbeitszeit ist die vertraglich oder tariflich festgelegte Arbeitszeit, die Beschäftigte in einem bestimmten Zeitraum erbringen sollen.
Die Sollarbeitszeit beschreibt den Umfang an Arbeit, den Beschäftigte laut Vereinbarung leisten sollen. Sie ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, ergänzenden Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen und bildet die Bezugsgröße, an der die tatsächlich geleistete Arbeit gemessen wird.
Berechnet wird die Sollarbeitszeit meist aus der vereinbarten Wochenarbeitszeit, verteilt auf die Arbeitstage. Bei einer 40-Stunden-Woche mit fünf Arbeitstagen beträgt die tägliche Sollarbeitszeit beispielsweise acht Stunden. Für Monats- oder Jahreswerte werden die Arbeitstage des jeweiligen Zeitraums herangezogen, wobei Feiertage, Urlaub und sonstige bezahlte Abwesenheiten berücksichtigt werden.
Die Sollarbeitszeit ist der Gegenpol zur Istarbeitszeit, also der tatsächlich geleisteten Zeit. Aus dem Vergleich beider Werte ergibt sich der Saldo eines Arbeitszeitkontos: Liegt die geleistete Zeit über dem Soll, entstehen Plusstunden, liegt sie darunter, entstehen Minusstunden.
In flexiblen Arbeitszeitmodellen wie der Gleitzeit dient die Sollarbeitszeit als Maßstab für den Ausgleich von Schwankungen über längere Zeiträume hinweg. Bei Teilzeit wird die Sollarbeitszeit anteilig reduziert.
Eine korrekt ermittelte Sollarbeitszeit ist Voraussetzung für eine nachvollziehbare Stundenkontoführung, eine faire Überstundenberechnung und eine fehlerfreie Lohnabrechnung.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Sollzeit aus Arbeitsvertrag/Kollektivvertrag. Schweiz: Sollzeit aus Arbeitsvertrag/GAV.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.