Ruhezeit
Die Ruhezeit ist die ununterbrochene arbeitsfreie Zeitspanne zwischen dem Ende der täglichen Arbeit und ihrer Wiederaufnahme am Folgetag.
Als Ruhezeit wird im Arbeitsrecht die zusammenhängende arbeitsfreie Zeit zwischen zwei Arbeitstagen bezeichnet. Sie dient der Erholung und damit dem Schutz von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und ist von den Ruhepausen während eines Arbeitstages zu unterscheiden.
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) müssen Beschäftigte nach Beendigung der täglichen Arbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von grundsätzlich elf Stunden erhalten, bevor sie ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Diese Vorgabe geht auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie zurück, die eine vergleichbare tägliche Mindestruhezeit vorschreibt.
Das Gesetz lässt für bestimmte Bereiche – etwa Krankenhäuser, Gaststätten, Landwirtschaft oder Verkehr – eine Verkürzung der Ruhezeit um bis zu eine Stunde zu, sofern die Verkürzung innerhalb eines festgelegten Zeitraums durch eine entsprechende Verlängerung einer anderen Ruhezeit ausgeglichen wird. Tarifverträge können weitere Abweichungen vorsehen.
Wichtig ist, dass die Ruhezeit ununterbrochen gewährt werden muss. Wird sie durch einen Arbeitseinsatz unterbrochen, beginnt die elfstündige Frist nach verbreiteter Auffassung in der Regel von Neuem. Dies hat insbesondere bei Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaft praktische Bedeutung.
Für Jugendliche gelten strengere Schutzvorschriften mit längeren arbeitsfreien Zeiten. Die korrekte Einhaltung der Ruhezeit ist nur bei verlässlicher Erfassung von Arbeitsbeginn und -ende überprüfbar.
Im DACH-Vergleich: Österreich: tägliche Ruhezeit von mind. 11 Stunden nach AZG. Schweiz: tägliche Ruhezeit von mind. 11 Stunden nach ArG.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.