Sonderurlaub
Sonderurlaub ist eine zusätzliche Freistellung von der Arbeit aus besonderen, in der Person des Beschäftigten liegenden Anlässen.
Sonderurlaub bezeichnet eine Arbeitsbefreiung, die – über den regulären Erholungsurlaub hinaus – für eine verhältnismäßig kurze Zeit aus persönlichen Gründen gewährt wird. Je nach Rechtsgrundlage kann er bezahlt oder unbezahlt sein.
Eine wichtige gesetzliche Anknüpfung bietet das Bürgerliche Gesetzbuch: Danach behält ein Beschäftigter seinen Vergütungsanspruch, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ohne eigenes Verschulden aus einem in seiner Person liegenden Grund an der Arbeit gehindert ist. Diese Regelung kann allerdings durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Typische Anlässe sind die eigene Hochzeit, der Tod naher Angehöriger, die Niederkunft der Partnerin, ein Wohnungswechsel, die Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten oder unaufschiebbare Arzttermine. Ob und wie lange dafür bezahlte Freistellung gewährt wird, ergibt sich häufig aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag.
Neben dem anlassbezogenen Sonderurlaub gibt es weitere Formen längerer Freistellung, etwa den in mehreren Bundesländern gesetzlich verankerten Bildungsurlaub oder das Sabbatical zur Arbeitszeitflexibilisierung. Im öffentlichen Dienst regeln spezielle tarifliche Bestimmungen die bezahlte Arbeitsbefreiung.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Dienstfreistellung/Pflegefreistellung über Gesetz und Kollektivvertrag. Schweiz: bezahlte freie Tage (übliche freie Tage) nach OR und Reglement.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.