Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag ist eine zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberseite ausgehandelte Vereinbarung über Arbeitsbedingungen.
Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien, die Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen enthält. Er ist Ausdruck der Tarifautonomie, also des Rechts der Parteien, Arbeitsbedingungen eigenverantwortlich und ohne staatliche Einmischung zu regeln.
Auf Arbeitnehmerseite handeln Gewerkschaften, auf Arbeitgeberseite einzelne Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände. Den rechtlichen Rahmen bildet das Tarifvertragsgesetz, das die unmittelbare und zwingende Geltung für die tarifgebundenen Parteien festlegt.
Typische Inhalte sind das Arbeitsentgelt, die Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen sowie weitere Arbeitsbedingungen. Abweichungen zugunsten der Beschäftigten sind zulässig; nachteilige Abweichungen sind in der Regel nur möglich, wenn der Tarifvertrag dies über Öffnungsklauseln ausdrücklich erlaubt.
Tarifverträge entfalten eine normative Wirkung für die Arbeitsverhältnisse und zugleich eine schuldrechtliche Wirkung zwischen den Tarifparteien, etwa in Form der Friedenspflicht. Die Tarifbindung folgt grundsätzlich aus der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft beziehungsweise einem Arbeitgeberverband. Durch eine Allgemeinverbindlicherklärung kann ein Tarifvertrag auch über die Mitglieder hinaus gelten.
Für die Zeiterfassung sind tarifliche Regelungen zu Arbeitszeit, Pausen, Zuschlägen und Urlaub relevant, da sie die Grundlage für die korrekte Berechnung im Zeitkonto bilden. Betriebliche Regelungen wie Betriebsvereinbarungen dürfen tariflich geregelte Inhalte in der Regel nur ergänzen, soweit der Tarifvertrag dies zulässt.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Kollektivvertrag (KV). Schweiz: Gesamtarbeitsvertrag (GAV).
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.