Überstunden
Überstunden bezeichnen Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte oder gesetzlich zulässige Regelarbeitszeit hinaus geleistet wird.
Als Überstunden wird umgangssprachlich jede Arbeitszeit verstanden, die über die individuell vereinbarte Regelarbeitszeit hinausgeht. In einem engeren juristischen Sinn wird teilweise zwischen Überstunden und Mehrarbeit unterschieden, wobei Mehrarbeit häufig für die Überschreitung der gesetzlichen Höchstgrenzen nach dem Arbeitszeitgesetz verwendet wird.
Eine generelle Pflicht, Überstunden zu leisten, besteht grundsätzlich nicht. Sie kann sich aber aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. In Notfällen kann aus der allgemeinen Treuepflicht ausnahmsweise eine Verpflichtung folgen. Bei leitenden Angestellten wird eine gewisse Bereitschaft zu Mehrarbeit oft vorausgesetzt.
Geleistete Überstunden sind in der Regel zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen. Pauschalabgeltungsklauseln im Arbeitsvertrag, nach denen Überstunden mit dem Gehalt als abgegolten gelten, sind nicht immer wirksam, insbesondere wenn sie zu unbestimmt sind.
Will eine beschäftigte Person Überstunden gerichtlich geltend machen, trägt sie grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast. Sie muss konkret vortragen, an welchen Tagen und in welchem Umfang sie gearbeitet hat und dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Eine ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung erleichtert diesen Nachweis erheblich, auch wenn sie die Beweislastverteilung nach bisheriger Rechtsprechung nicht umkehrt.
Viele Betriebe führen Überstunden über ein Arbeitszeitkonto, auf dem Zeitguthaben gesammelt und später durch Freizeit abgebaut werden. Ob ein Guthaben ausbezahlt oder abgefeiert wird, richtet sich nach den jeweiligen Regelungen.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Überstunden mit Zuschlag (i. d. R. 50 %) nach AZG/Kollektivvertrag. Schweiz: Überstunden nach OR und Überzeit nach ArG zu unterscheiden.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.