Überstundenzuschlag
Der Überstundenzuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf den regulären Stundenlohn, der als zusätzliche Vergütung für geleistete Überstunden gezahlt wird.
Ein Überstundenzuschlag erhöht die Vergütung für Überstunden über den normalen Stundenlohn hinaus. Er soll die besondere Belastung durch zusätzliche Arbeit ausgleichen und einen Anreiz schaffen, Mehrarbeit angemessen zu honorieren.
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Zahlung eines Überstundenzuschlags besteht in Deutschland grundsätzlich nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag ergeben. Fehlt eine entsprechende Regelung, sind Überstunden in der Regel lediglich mit dem üblichen Stundenlohn zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen.
Die Höhe des Zuschlags liegt in der Praxis häufig zwischen 25 und 50 Prozent des regulären Stundenlohns. Tarifverträge sehen vielfach gestaffelte Sätze vor, die etwa von der Anzahl der Überstunden oder von der Tageszeit abhängen. So kann beispielsweise für die ersten Stunden ein niedrigerer und für weitere Stunden ein höherer Zuschlag gelten.
Überstundenzuschläge sind von den steuerlich begünstigten Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit zu unterscheiden. Reine Überstundenzuschläge sind in der Regel voll steuer- und sozialversicherungspflichtig, während bestimmte Zuschläge für ungünstige Arbeitszeiten unter Voraussetzungen steuerfrei sein können.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Überstundenzuschlag meist 50 %, Details im Kollektivvertrag. Schweiz: Überzeitzuschlag von 25 % nach ArG, Überstundenregelung im OR/GAV.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.