Arbeitsunfähigkeit (Krankheit)
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn eine erkrankte Person ihre bisherige Tätigkeit nicht oder nur unter Gefahr der Verschlimmerung ausüben kann.
Von Arbeitsunfähigkeit spricht man, wenn ein Beschäftigter aufgrund einer Erkrankung die zuletzt ausgeübten Arbeitsaufgaben nicht mehr erfüllen kann oder dies nur unter dem Risiko möglich wäre, das Krankheitsbild zu verschlechtern. Ob dieser Zustand vorliegt, beurteilt die behandelnde Ärztin oder der Arzt; die Ursachen können körperlicher, psychischer oder geistiger Natur sein.
Die Feststellung wird in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert. In der Regel ist ein ärztliches Attest erforderlich, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage andauert; durch Vereinbarung oder betriebliche Regelung kann der Nachweis auch früher verlangt werden. Seit Anfang 2023 müssen gesetzlich Versicherte das Attest dem Betrieb in der Regel nicht mehr selbst in Papierform vorlegen.
Unabhängig vom Nachweis besteht eine Meldepflicht: Der Betrieb ist unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer zu informieren. Diese Anzeigepflicht bleibt auch nach Einführung der elektronischen Übermittlung bestehen, da sie der Personalplanung dient und vom rein technischen Datenaustausch zwischen Arzt und Krankenkasse zu unterscheiden ist.
Für die Vergütung gilt die Entgeltfortzahlung: Bei unverschuldeter Erkrankung zahlt der Betrieb das Arbeitsentgelt grundsätzlich bis zu sechs Wochen weiter. Dauert dieselbe Erkrankung länger an, kann anschließend Krankengeld der Krankenkasse in Betracht kommen, das innerhalb eines festgelegten Zeitraums für eine begrenzte Höchstdauer gewährt wird.
Häufige Anlässe für Krankschreibungen sind Atemwegserkrankungen, Beschwerden des Muskel- und Skelettsystems sowie psychische Belastungen. Für Betriebe sind Krankzeiten relevant, weil sie sich auf Personaleinsatz, Lohnabrechnung und Statistiken auswirken.
Im DACH-Vergleich: Österreich: Krankenstand mit Entgeltfortzahlung nach EFZG. Schweiz: Lohnfortzahlung nach OR (Berner/Basler/Zürcher Skala) oder Krankentaggeld.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.