Elektronische Zeiterfassung
Die elektronische Zeiterfassung erfasst Arbeits- und Anwesenheitszeiten digital über Terminals, Karten, Software oder mobile Geräte und verarbeitet die Buchungen automatisch weiter.
Im Gegensatz zu mechanischen Stempeluhren werden bei der elektronischen Zeiterfassung die Buchungen unmittelbar digital gespeichert. Beschäftigte melden Kommen, Gehen und Pausen beispielsweise über ein Terminal, eine Karte oder eine Anwendung an, woraufhin das System die Zeiten direkt verbucht und für Auswertungen bereitstellt.
Verbreitet sind Terminals mit kontaktlosen Identifikationsmedien. Bei der RFID-Technik halten Beschäftigte einen persönlichen Chip oder eine Karte kurz vor das Gerät, das die Person erkennt und die Buchung speichert. Daneben kommen Codes, PIN-Eingaben oder mobile und webbasierte Lösungen zum Einsatz, die eine Erfassung unabhängig vom festen Arbeitsplatz erlauben.
Die digital erfassten Daten lassen sich automatisch weiterverarbeiten. Daraus entstehen Salden für Arbeitszeitkonten, Grundlagen für die Lohnabrechnung sowie Nachweise über die geleistete Arbeitszeit. Schnittstellen ermöglichen die Übergabe an Lohn-, Controlling- oder Planungssysteme.
Elektronische Systeme gelten als geeignetes Mittel, um eine objektive, verlässliche und zugängliche Erfassung der Arbeitszeit umzusetzen. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind die Vorgaben des Datenschutzes zu beachten, etwa zu Zweckbindung, Transparenz und Aufbewahrungsdauer.
Im DACH-Vergleich: Österreich: elektronische Erfassung erfüllt die Aufzeichnungspflicht nach AZG. Schweiz: elektronische Erfassung nach ArG, vereinfachte Erfassung unter Bedingungen möglich.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.