Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die eAU ersetzt die papierne Krankschreibung durch einen elektronischen Datenaustausch zwischen Arztpraxis, Krankenkasse und Arbeitgeber.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist ein digitales Verfahren, bei dem die Daten einer Krankschreibung nicht mehr auf Papier weitergereicht, sondern elektronisch übermittelt werden. Damit löst sie schrittweise die früher übliche Bescheinigung in Papierform ab und vereinfacht den Informationsfluss für gesetzlich Versicherte.
Die gesetzliche Grundlage wurde mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz aus dem Jahr 2019 geschaffen. Die Einführung erfolgte gestuft: Zunächst übermittelten Arztpraxen die Daten elektronisch an die Krankenkassen, später konnten Betriebe die Bescheinigungen elektronisch bei den Kassen abrufen. Verzögerungen ergaben sich vor allem aus dem Aufbau der technischen Infrastruktur, etwa der Ausstattung der Praxen mit elektronischen Heilberufsausweisen.
Im Ablauf erfasst die Praxis die Arbeitsunfähigkeit und meldet sie der Krankenkasse. Der Betrieb ruft die Daten anschließend bei der zuständigen Kasse ab, üblicherweise einige Tage nach Beginn der Erkrankung. Die Anzeigepflicht des Beschäftigten, die Erkrankung unverzüglich zu melden, bleibt davon unberührt; der elektronische Abruf betrifft nur den Nachweis.
Das Verfahren gilt für gesetzlich Versicherte. Privat Versicherte sind nicht in den elektronischen Datenaustausch der gesetzlichen Krankenversicherung eingebunden; sie reichen ihre Bescheinigung weiterhin auf anderem Weg ein, etwa durch Übermittlung des Attests an den Betrieb.
Für die Abwicklung gelten technische Standards der gesetzlichen Krankenversicherung. Verspätungen beim Eingang der Daten bei der Kasse sollen Versicherten beim Krankengeldbezug keine Nachteile bringen. Für Betriebe bedeutet die eAU, dass der Nachweis automatisiert in die Personal- und Abwesenheitsverwaltung übernommen werden kann.
Im DACH-Vergleich: Österreich: elektronische Krankmeldung über ELDA/ÖGK-Meldewesen. Schweiz: kein eAU-Verfahren, Arztzeugnis in Papier- oder digitaler Form.
Allgemein verständliche Zusammenfassung in eigenen Worten, keine Rechtsberatung. Quelle: Wikipedia.